Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese AGB gelten für Verträge über die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform CasaHero zwischen dem Anbieter und dem als Auftraggeber registrierten Unternehmen (Mandant).
- Status:
- Gültig (Version 1.0)
- Stand:
- 4. August 2026
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffe
Anbieter ist Elmi Pepaj – IT-Dienstleistungen (Einzelunternehmen), Wolfegger Str. 3, 88250 Weingarten, Deutschland, USt-IdNr. DE260077226. Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der Plattform CasaHero. Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen; eine Nutzung durch Verbraucher ist ausgeschlossen. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. „Kunde“ (auch „Mandant“) ist die vertragschließende Hausverwaltung oder der Vermieter. „Nutzer“ sind die vom Kunden angelegten Personen (Mitarbeitende, Hausmeister, Mieter), die über den Zugang des Kunden auf die Plattform zugreifen.
§ 2 Vertragsschluss und Registrierung
Die Darstellung der Plattform stellt kein bindendes Angebot dar. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Registrierung des Kunden bestätigt und den Zugang freischaltet. Der Kunde macht bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben und hält sie aktuell; die handelnde Person sichert ihre Vertretungsbefugnis zu. Der Anbieter darf die Registrierung ohne Angabe von Gründen ablehnen.
§ 3 Leistungsgegenstand
Der Anbieter stellt dem Kunden die Plattform CasaHero für die Dauer des Vertrages über das Internet zur Nutzung bereit (Software as a Service) und betreibt sie auf Servern in Deutschland. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem gewählten Tarif und der Leistungsbeschreibung auf casahero.de zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Anbieter darf die Plattform fortentwickeln, insbesondere Funktionen ergänzen oder technisch ändern, solange der vertraglich geschuldete Leistungsumfang dadurch nicht wesentlich eingeschränkt wird. Wird der Funktionsumfang wesentlich eingeschränkt, kann der Kunde den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich kündigen. Eine Pflicht zur Übergabe des Quellcodes oder zur Installation beim Kunden besteht nicht.
§ 4 Testphase
Der Anbieter kann eine kostenfreie Testphase von 30 Tagen gewähren. Sie endet automatisch; einer Kündigung bedarf es nicht. Wird kein kostenpflichtiger Tarif gebucht, wird der Zugang für weitere 7 Tage in einen schreibgeschützten Modus versetzt, in dem der Kunde seine Daten exportieren kann, und anschließend gesperrt. Für die Testphase sind Gewährleistung und Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
§ 5 Nutzungsrecht
Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Plattform im vertraglich vereinbarten Umfang für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen und Nutzern Zugang einzuräumen. Nicht gestattet sind insbesondere: die Nutzung für Dritte außerhalb der eigenen Verwaltungstätigkeit, die Weitervermietung oder entgeltliche Überlassung an Dritte, das Zurückentwickeln, Dekompilieren oder Umgehen technischer Schutzmaßnahmen, automatisierte Massenabfragen sowie Handlungen, die den Betrieb der Plattform beeinträchtigen. Alle Rechte an der Plattform verbleiben beim Anbieter.
§ 6 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
Der Kunde nutzt die Plattform nur im Rahmen der geltenden Gesetze. Er hält Zugangsdaten geheim, gibt sie nicht an Unbefugte weiter und meldet dem Anbieter jeden Verdacht auf missbräuchliche Nutzung unverzüglich. Er ist für die von ihm und seinen Nutzern eingestellten Inhalte verantwortlich und stellt sicher, dass sie keine Rechte Dritter verletzen. Der Kunde ist für die von ihm verarbeiteten Mieter-, Mitarbeiter- und Hausmeisterdaten datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO; ihm obliegen insbesondere die Rechtsgrundlage der Verarbeitung, die Informationspflichten gegenüber den Betroffenen und die Bearbeitung von Betroffenenanfragen. Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Plattform durch ihn oder seine Nutzer beruhen; die Freistellung umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 7 Vergütung, Preisanpassung und Zahlung
Die Vergütung richtet sich nach dem gewählten Tarif und der Anzahl der aktiven Objekte oder Einheiten. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Vergütung ist im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum fällig; das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum. Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt; der Kunde erklärt sich damit einverstanden. Der Anbieter kann die Preise mit einer Frist von sechs Wochen zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums in Textform anpassen; der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall bis zum Wirksamwerden der Anpassung zu diesem Zeitpunkt kündigen. Kündigt er nicht, gilt die Anpassung als angenommen; auf diese Wirkung weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin. Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter nach vorheriger Ankündigung und angemessener Nachfrist den Zugang einschränken oder sperren; gesetzliche Verzugszinsen und Mahnkosten bleiben unberührt. Die Sperrung lässt die Zahlungspflicht unberührt.
§ 8 Laufzeit, Kündigung und Datenexport
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums in Textform oder über die Selbstverwaltung in der Plattform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt; ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere bei erheblichem Zahlungsverzug oder bei schwerwiegendem Verstoß gegen § 5 oder § 6 vor. Nach Vertragsende bleiben die Daten des Kunden 90 Tage in einem schreibgeschützten Modus zum Export verfügbar. Nach Ablauf dieser Frist werden sie gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, seine Daten rechtzeitig zu exportieren.
§ 9 Verfügbarkeit, Wartung und Support
Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit der Plattform von 99,5 % im Jahresmittel an, gemessen am Übergabepunkt des Rechenzentrums. Nicht als Ausfall gelten geplante Wartungsfenster, die mindestens 24 Stunden vorher angekündigt werden, Störungen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters (insbesondere Ausfälle von Netzbetreibern oder Vorlieferanten) sowie Fälle höherer Gewalt. Support leistet der Anbieter an Werktagen von Montag bis Freitag per E-Mail; eine bestimmte Reaktionszeit wird nur zugesagt, soweit sie ausdrücklich vereinbart ist.
§ 10 Mitwirkung des Kunden
Der Kunde sorgt für die zur Nutzung erforderliche Ausstattung, insbesondere einen aktuellen Browser, eine geeignete Internetverbindung und aktuelle mobile Endgeräte. Bei Störungen wirkt er in zumutbarem Umfang an der Eingrenzung mit, insbesondere durch nachvollziehbare Fehlerbeschreibungen. Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkung, verlängern sich Reaktions- und Bearbeitungszeiten entsprechend.
§ 11 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, geschieht dies auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrages nach Art. 28 DSGVO, der Bestandteil dieses Vertrages ist und dem Kunden im Registrierungsprozess bereitgestellt wird. Der Anbieter verarbeitet die Daten ausschließlich weisungsgebunden und innerhalb der Europäischen Union. Der Einsatz von Unterauftragsverarbeitern richtet sich nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag. Für die Verarbeitung eigener Vertragsdaten des Kunden (Bestands- und Abrechnungsdaten) ist der Anbieter selbst Verantwortlicher; hierüber informiert die Datenschutzerklärung.
Der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist ein gesondertes B2B-Dokument und wird Mandanten im Registrierungsprozess bereitgestellt.
§ 12 Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln alle im Rahmen des Vertrages erlangten, nicht offenkundigen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung. Die Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus für drei Jahre fort. Ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund Gesetzes oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen; im letzten Fall informiert die offenlegende Partei die andere, soweit zulässig, vorab.
§ 13 Gewährleistung
Es gilt das Mietrecht der §§ 535 ff. BGB, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der Anbieter überlässt die Plattform in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand und erhält sie in diesem Zustand. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen. Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an. Unerhebliche Beeinträchtigungen der Gebrauchstauglichkeit bleiben außer Betracht.
§ 14 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf; die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlte Vergütung. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 15 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die dem Anbieter die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien ihn für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht. Dazu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Streik, Pandemien, behördliche Maßnahmen sowie großflächige Ausfälle von Strom- oder Telekommunikationsnetzen. Dauert die Störung länger als 60 Tage, können beide Parteien den Vertrag außerordentlich kündigen.
§ 16 Änderungen dieser AGB
Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies zur Anpassung an geänderte Gesetze, an eine geänderte Rechtsprechung oder an technische Weiterentwicklungen erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Die Änderung wird dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gilt die Änderung als angenommen; auf diese Wirkung weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.
§ 17 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Kunde kann Rechte aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters auf Dritte übertragen; die Zustimmung darf nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden. Aufrechnen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.